Update Erwerbsausfall
Die Informationen zur Corona-Erwerbsersatzentschädigung wurde per 22. Juni 2020 aktualisiert. Nach wie vor sind selbständig erwerbende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, deren Aktivitäten durch die Coronakrise beeinträchtigt wurden, bezugsberechtigt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Coronavirus und eine veränderte Welt
Corona-Spring 2020, Acryl, 80 x60 cm, Madlen Fähndrich Campiche