Psychotherapiekosten
Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) / Grundversicherung 1
Psychologische Psychotherapeuten*innen können seit Juli 2022 ihre Leistungen direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen, sofern sie über eine Zahlstellenregister (ZSR) Nummer verfügen und eine ärztliche Anordnung von Hausärzt*innen und Kinderärzt*innen sowie Psychiater*innen vorliegt. Bei Kriseninterventionen sind auch andere Spezialist*innen zur Anordnung berechtigt. Die Tarife sind von der Gesundheitsdirektorenkonferenz festgelegt worden. 60 Minuten Psychotherapie kosten 154.80.- (2.58 pro Minute). Die Grundversicherung bezahlt ab Erreichen der Franchise 90%. Die Anzahl der Sitzungen ist erstmals auf 15 limitiert. Nach einem Informationsaustausch mit der anordnenden ärztlichen Fachperson sind weitere 15 Sitzungen möglich. Danach bedarf es einer Kostengutsprache vom Versicherer, die vorgängig beantragt werden muss.
Zusatzversicherung 2
Mit dem Anordnungsmodell haben einige Krankenkassen die Bedingungen für die Abrechnung der psychologischen Psychotherapie über die Zusatzversicherungen geändert. Klären Sie im Voraus mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob und unter welchen Voraussetzungen Kosten übernommen werden.
Invalidenversicherung 3
Psychotherapien für Kinder und Jugendliche (bis zum 20. Lebensjahr) können – bei Vorliegen einer Kostengutsprache – durch die Invalidenversicherung (IV) finanziert werden.